Sie möchten gerne erlaubnispflichtige Schusswaffen verkaufen?

 

Wir bieten Privatpersonen und Gewerbetreibenden (Waffenhändlern und Büchsenmachern) in ganz Deutschland „maßgeschneiderte“ und kundenfreundliche Lösungen an. Egal ob eine einzelne Waffe, komplette Waffensammlung, Bestandsreduzierung, Sortimentsbereinigung oder Geschäftsaufgabe – wir garantieren Ihnen einen absolut korrekten, unproblematischen und fairen Weg. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die häufig gestellten Fragen (FAQ) oder fordern Sie weitere Informationen hierzu über unser Kontaktformular an.
 
Waffenankauf von Privatpersonen

Der Markt für Gebrauchtwaffen ist in Deutschland überfüllt. Insbesondere der Markt für gebrauchte Jagdwaffen ist nahezu kollabiert. Viele Händler kaufen bereits keine Jagdwaffen mehr an, da sie diese nicht gewinnbringend vermarkten können.

Die Ursachen für die Schwemme an Gebrauchtwaffen sind vielfältig. Die Generation, die nach dem Krieg mit dem Kauf von Waffen begonnen hat, kommt langsam in das Alter wo Sie sich wieder von den Waffen trennen. Bei Jägern, Sportschützen und Sammlern fehlt es an interessiertem Nachwuchs und immer schärfer werdende gesetzliche Bestimmungen sowie der daraus resultierende Druck verleidet den legalen Waffenbesitzern in Deutschland zunehmend ihr Hobby. Hinzu kommen gerade in letzter Zeit immer häufiger auch wirtschaftliche Gründe, die zur Hobbyaufgabe führen.

Da Angebot und Nachfrage den Preis regeln, hat das natürlich insgesamt zu einem starken Preisverfall geführt. Auf Grund unserer internationalen Absatzmöglichkeiten 

und unserer straffen Betriebsorganisation können wir Ihnen auch unter diesen verschärften Rahmenbedingungen noch gute und im direkten Vergleich auch deutlich höhere Preise als viele Kollegen zahlen. Wir kaufen alles – egal ob exquisite Jagdwaffe, teure Sportwaffe oder seltene Sammlerwaffe.
 
Auch große Stückzahlen stellen uns vor kein Problem. Ihre alte Anschütz, Blaser, Colt, Smith & Wesson oder Opas Flobert – wir halten jede Waffe für ein erhaltenswertes Stück Kulturgut und wir haben auch für jede Waffe einen interessierten Abnehmer, selbst für vermeintlichen „Schrott“. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen eine sichere, diskrete und rechtlich einwandfreie Abwicklung des Ankaufs.
 
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die häufig gestellten Fragen (FAQ) oder fordern Sie weitere Informationen hierzu über unser Kontaktformular an. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!
Waffenankauf von Gewerbetreibenden
Ständig schrumpfende Absatzmärkte und gleichzeitig kontinuierlich steigende Betriebskosten, insgesamt wirtschaftlich immer schwierigere Zeiten für den etablierten Waffenhandel. Gerade in diesen Zeiten stellt sich für kleinere und mittlere Unternehmen immer öfter die Frage nach kurzfristiger Liquidität. Kaum ein Unternehmer kann es sich leisten, totes Kapital in Form von „Lagerleichen“ zu horten.
Kunden, die eine Neuwaffe kaufen, geben oft eine Gebrauchtwaffe in Zahlung und so steigt der Lagerbestand weiter. Wir übernehmen diese Warenbestände und auf Grund unserer internationalen Absatzmöglichkeiten und unserer straffen Betriebsorganisation können wir Ihnen in der Regel höhere Preise zahlen als die Konkurrenz. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1Wie kann ich sicher sein, dass die Firma ClassicGuns e.K. zum Ankauf meiner Waffen berechtigt ist?
Die Anfang 2018 gegründete Firma ClassicGuns e.K. ist auf die internationale Vermarktung von Sammlerwaffen, Jagd- und Sportwaffen spezialisiert. Selbstverständlich verfügen wir über eine entsprechende Waffenhandelserlaubnis (Erlaubnis gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WaffG), die durch die Kreisverwaltung Ahrweiler erteilt wurde.

Die Gültigkeit unserer Waffenhandelserlaubnis können Sie sich durch die für Sie zuständige Waffenbehörde bestätigen lassen. Nennen Sie hierzu unsere folgenden Identifikationsnummern aus dem Nationalen Waffenregister (NWR):

NWR-ID Händlerlizens:
E2018-05-03-0000582-E

NWR-ID der Firma ClassicGuns e.K.:
F2018-06-07-0000016-X

Als seriöses Einzelhandelsunternehmen sind wir zudem ordentliches Mitglied der Industrie- und Handelskammer Koblenz, der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik sowie dem Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB).
2Welche Unterlagen benötigen Sie für eine erste Einschätzung der zum Verkauf stehenden Waffen?
Für einen ersten Überblick und als Grundlage für alle weiteren Schritte benötigen wir zunächst nur die relevanten Daten aus dem Nationalen Waffenregister (NWR). In der Regel ist es am sinnvollsten, wenn Sie uns hierzu Ihr so genanntes NWR-Stammdatenblatt übermitteln. Sollten Ihnen diese NWR-Daten noch nicht vorliegen, erfragen Sie diese bitte bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde. Gerne können wir mit Ihrer Zustimmung auch unmittelbar an Ihre Waffenbehörde herantreten und diese bitten, uns die erforderlichen Daten per E-Mail zu schicken. Selbstverständlich behandeln wir diese Daten vertraulich.
3Wie ermitteln Sie den Wert der zum Verkauf stehenden Waffen?
Anhand der NWR-Daten können wir Ihnen eine erste grobe Einschätzung geben, ob sich ein Verkauf lohnt oder nicht. Für eine seriöse Begutachtung und Preisfindung müssen wir aber jede einzelne Waffe in die Hand nehmen. Ferndiagnosen sowie die Begutachtung anhand von Bildern halten wir für unseriös und bieten diese daher im gegenseitigen Interesse nicht an.

Wenn uns die Waffen vorliegen, taxieren wir jede Waffe einzeln und für Sie nachvollziehbar und transparent. Dazu prüfen wir unter anderem den äußeren Zustand, die Funktionsfähigkeit der Mechanik und den Laufzustand. Den Marktwert der Waffe bemessen wir nach unserer Erfahrung und erforderlichenfalls anhand entsprechender Referenzen (z.B. Auktionsergebnisse oder entsprechende Kataloge).

Unseren Ankaufspreis kalkulieren wir auf dieser Basis nach fairen, kaufmännischen Gesichtspunkten und ohne Sie „über den Tisch zu ziehen“, denn wir leben von unserem guten Ruf! Natürlich können wir Ihnen nicht den Preis zahlen, den Sie eventuell bei einem Privatverkauf erzielen würden. Dafür profitieren Sie aber von unserem Fachwissen und ersparen sich möglicherweise einigen Ärger.

Sollte Ihnen unser Angebot nicht zusagen, stellen wir Ihnen unsere Bemühungen nicht in Rechnung, also keinerlei Risiko für Sie!
4Wie kommen die Waffen zu ClassicGuns e.K.?
Grundsätzlich stehen hier drei Möglichkeiten zur Verfügung:

a) Sie liefern die Waffen nach Terminabsprache persönlich bei uns an. Die hierbei zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften erläutern wir Ihnen bei Bedarf gerne.
b) Sie verpacken die Waffen gemäß unseren Vorgaben und erhalten dann von uns kostenfrei einen Frachtschein, mit dem Sie das Paket bei DHL einliefern können. Wir haben mit DHL einen Geschäftskundenvertrag, der den Waffenversand gesetzteskonform inkludiert. Selbstverständlich werden die Waffen ausreichend versichert. Sollte Ihnen unser Angebot nicht zusagen, erhalten Sie Ihre Waffen ebenfalls kostenfrei per DHL zurück.
c) Bei einer größeren Stückzahl hochwertiger Waffen kommen wir diese auch gerne bei Ihnen vor Ort begutachten. Die Anfahrt erfolgt mit einem neutralen Fahrzeug und wir achten selbstverständlich auf Diskretion. Sollten wir uns einig werden, nehmen wir die Waffen gleich mit. Auch bei dieser Variante fallen für Sie keine Kosten an, auch wenn wir uns nicht einig werden sollten – das Risiko tragen wir.
5Kaufen Sie auch Munition, freie Waffen, Wiederlader-Komponenten und sonstiges Zubehör auf?
Wenn wir Ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen kaufen, machen wir Ihnen auch gerne ein Angebot für Munition, freie Waffen, Wiederlader-Komponenten und sonstiges Zubehör. Bei der Munition ist aber zu beachten, dass wir als gewerbliche Händler nur Munition in ungeöffneter Originalverpackung und mit amtlichem Prüfzeichen (CIP-Prüfung) handeln dürfen. Sollte die Munition diesen Kriterien nicht entsprechen, können wir diese nur zur Vernichtung übernehmen. Dieser Service ist bei uns kostenfrei. Sollten auch noch Reste von Treibladungspulvern entsorgt werden müssen, übernehmen wir das ebenfalls kostenfrei und fachgerecht (entsprechende Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetzt liegt vor).
6Wie erhalte ich den Kaufpreis?
Bei einer persönlichen Überlassung, also bei Anlieferung durch Sie oder Abholung durch uns, erhalten Sie den Kaufpreis auf Wunsch direkt in Bar oder alternativ per Überweisung. Sollte die Überlassung per Versand stattfinden, erfolgt die Bezahlung per Überweisung auf Ihr Konto. Bei Barzahlung quittieren Sie uns den Empfang des Geldes auf einem entsprechenden Beleg. Auf Wunsch erhalten Sie von uns gerne eine Bestätigung über den gezahlten Kaufpreis (wichtig bei Erbengemeinschaften o.ä.!).
7Wie wird die Überlassung der Waffen dokumentiert?
Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung darüber, dass wir Ihre Waffen übernommen haben. Außerdem melden wir die Waffen direkt elektronisch im Nationalen Waffenregister auf unsere Firma um. Ihre zuständige Waffenbehörde „sieht“ die Überlassung dort dann ebenfalls.
8Was muss ich nach der Überlassung meiner Waffen an die Firma ClassicGuns e.K. noch veranlassen?
Sie müssen die Waffen nach der Überlassung an uns innerhalb von 14 Tagen bei Ihrer Waffenbehörde aus der Waffenbesitzkarte austragen lassen (Pflicht zur Anzeige des Überlassens gemäß § 34 Abs. 2 WaffG). Bei dieser von Ihnen abzugebenden Überlassungsanzeige unterstützen wir Sie bei Bedarf gerne.